Zum Hauptinhalt springen

Tipps zur Geflügelhaltung  

Hinweis auf das formale Erfordernis für die Haltung von Geflügel

Tatsächlich bedarf auch die rein hobbymäßige, nicht gewerblich betriebene Haltung von Geflügel einer offiziellen Anmeldung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse. Der Aufwand dafür hält sich aber immerhin in erträglichen Grenzen, ebenso ist die sich daraus ergebende Pflicht zum Führen eines Impfbuches nicht so auf-wendig, wie es zunächst erscheinen mag.

Allein aus diesem Grund allerdings sind fast alle privaten Halter von Hühnern und anderem Geflügel in einem RGZV, also einem regionalen Rassegeflügelzuchtverein, auch wenn Rassegeflügel oder Zucht allgemein erstmal gar nicht vorgesehen ist. Ein solcher Verein bietet in Kooperation mit einem Tierarzt seinen Mitgliedern einen sehr einfachen Impfservice an: in den geforderten Intervallen können sich die Mitglieder eine ihrem Ge-flügelbestand entsprechende Menge Impfstoff abholen, der dann dem Wasser in der Tränke hinzugefügt wird. Das ist schon alles - die Eintragung im Impfbuch und die Impfbestätigung des Tierarztes erfolgt über den Verein. Natürlich kann man dort auch Information zur Anmeldung der Geflügelhaltung bekommen, wenn sich Unklarheiten ergeben sollten. 

Ein Hinweis noch zur Haltung von Gänsen und Enten: da die Vogelgrippe von ihnen zwar übertragen werden kann, dieses Geflügel aber nicht unbedingt daran erkrankt, muss pro 10 Enten oder Gänsen ein sogenanntes Indikator-Huhn gehalten werden. Diese Indikator-Hühner müssen in direktem Kontakt mit den Enten oder Gänsen laufen, es genügt also nicht, wenn irgendwo in der Nachbarschaft Hühner sind.

Impf- und Meldepflicht bei der Haltung von Hühnern

Hühner, die auf dem eigenen Grundstück gehalten werden, müssen dem zuständigen Veterinäramt und der  Tierseuchenkasse gemeldet werden. Die Kosten für die Hühner sind hier so gering, dass sie wenig Beachtung finden! (Im Regelfall liegen diese Kosten bei maximal 12,50- € im Jahr)

Jeder Hühnerhalter ist gesetzlich verpflichtet, alle drei Monate seine Hühner gegen die Newcastle Krankheit übers Trinkwasser zu impfen, oder 1 x jährlich  durch den Tierarzt per Spritze.

Verenden innerhalb von 24 Stunden mindestens 3 Hühner (gilt für eine Haltung von weniger als 100 Hühner), so ist unverzüglich ein Tierarzt zu verständigen, um eine Vogelgrippe auszuschließen. Durch die Vogelgrippe ist auch die Geflügelpest- Verordnung entstanden, die die Voraussetzungen zur Stallpflicht von Geflügel beinhaltet.

Mittlerweile gibt es aber in vielen Regionen Ausnahmegenehmigungen, die eine Freilandhaltung der Hühner unter gewissen Auflagen zulässt. U. a. gibt es noch die Hühner-Salmonellen-Verordnung, die aber nur für größere Hühnerhaltungen ab 350 Tieren gilt. Diese kann aber von den zuständigen Behörden eine Salmonellen-Impfung für Kleinhalter verlangen, sofern aus tierseuchenrechtlichen Gründen diese Impfung erforderlich ist.

Wussten Sie?

Das Ei, ein wahres Wunderwerk aus Mutter Natur! In vielen Bereichen wird das Ei in der Küche individuell verwertet. Es ist gesund, lecker und liefert wichtige Vitamine und Mineralstoffe. Omega-3 Fettsäuren, Lecithin sowie das Eier Eiweiß, mit höchster biologischer Wertigkeit.

So enthalten Eier die fettlöslichen Vitamine A, D und E in bedeutenden Mengen sowie die wasserlöslichen Vitamine B2, B6, B12, Niacin, Biotin, und Folsäure. Die B Vitamine werden für alle Stoffwechselfunktionen in unserem Organismus benötigt. Somit ist das Ei ein wahres Energiebündel für den menschlichen Körper.

Die im Ei enthaltenen Proteine sind maßgeblich am Um- und Abbau von Kohlenhydraten beteiligt.

Der Mythus, dass das im Ei enthaltende Cholesterin dem Menschen schadet, ist längst überholt.

Eier sind somit alles andere als eine gesundheitliche Bedrohung und erhöhen nicht das Risiko für Herz – Kreislauferkrankungen.

Ein Hühnerei kann bis zu 18 Tage nach dem Legetag bei Zimmertemperatur aufbewahrt werden. Anschließend sollte es gekühlt gelagert werden. In der Regel wird eine Mindesthaltbarkeit von 28. Tag nach dem Legedatum ausgegangen.



Das Tierschutzgesetz

Wer sich also um seine eigenen Hühner kümmern möchte, der sollte automatisch für eine artgerechte Haltung selbst sorgen. Die tierschutzrechtlichen Mindeststandards, die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) nachzulesen sind, richten sich dabei in erster Linie an gewerbliche Hühnerhalter. Einen Blick als Hobbyhühnerzüchter in die Verordnung zu werfen, ist sicherlich von Vorteil. Dort wird nämlich schnell ersichtlich, dass es Hühnern in Hobbyhaltungen deutlich besser geht, als in industriell gehaltenen Zuchtanlagen! Die Mindestanforderungen der TierSchNutzV einzuhalten und zu verbessern, wird für den Hobbyhalten allein schon die Liebe zu seinen Tieren mit sich bringen.


Bundesringe 

Der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG) gibt jedes Jahr für Rassegeflügel und Tauben Bundesringe aus. Sie dienen zur Kennzeichnung für jedes einzelne Tier. Europaweit werden gleichartige Ringe verwendet, die sich nur durch das Landeszeichen unterscheiden.
Alle sechs Jahre wiederholt sich die Ringfarbe. Aufgrund der Bezeichnungen auf den Ringen kann man immer die Tiere auf den Züchter zurückführen.

2024 – blau mit weißer Schrift

2025 – grün mit weißer Schrift

2026 – grau mit weißer Schrift

2027 – weiß mit schwarzer Schrift

2028 – schwarz mit weißer Schrift

2029 – gelb mit schwarzer Schrift

2030 – blau mit weißer Schrift

2031 – grün mit weißer Schrift

2032 – grau mit weißer Schrift

2033 – weiß mit schwarzer Schrift

2034 – schwarz mit weißer Schrift

2035 – gelb mit schwarzer Schrift

2036 – blau mit weißer Schrift

Die Farbe der Bundesjugendringe ist pink und tragen zusätzlich den Buchstaben „J“


Ringverteiler im LV Hannover 

Heiko Siemann

Gelber Damm 1

31606 Warmsen

Tel.: 05767-4419955

E-Mail: ringverteiler.lv-hannover@t-online.de

Bürozeiten: Mo – Mi: 09:00 – 12:00 Uhr Mo, Di, Do, Fr: 16:00 – 18:00 Uhr

Platzbedarf 

Das günstige Verhältnis von Platzbedarf und Nutzen ist sicher ein wesentlicher Grund dafür, dass Hühner die bevorzugte Geflügelart für die private Haltung und Zucht sind. Während bereits ein einziges Gänsepaar etwa 500 qm Weidefläche mit Wasserstellen benötigt, ein Laufentenpaar mindestens 300 qm - ebenfalls mit Wasserstelle - braucht, ist der Platzbedarf für Hühner deutlich geringer: für den Auslaufbereich sind etwa 10 qm pro Huhn anzusetzen, im Stallbereich genügt 1 qm für bis zu 5 Hühner. Die Sitzstange muß mindestens 18cm Platz pro Huhn bieten, besser sind aber 30cm. Die im Stallbereich ebenfalls erforderlichen 2-3 Legenester sollten eine Größe von etwa 40x40x40cm haben. Ansonsten wird nur noch eine Tränke und eine Futterrinne im Stall gebraucht, damit die Hühner einziehen können. Je nach Hühnerrasse und Wintertemperaturen kann für die kalte Jahreszeit in manchen Fällen noch eine Rotlichtlampe geeignet sein. Alles Material ist fertig ebenfalls über den  Landhandel, Raiffeisenmärkte oder  Online-Shops erhältlich, kann aber  auch selbst

gebaut werden. Bei den umsetzbaren Fertigställen ist allgemein keinerlei Baurecht oder Genehmigungspflicht zu beachten. Wichtig ist aber eine mardersichere Gestaltung des Stalles, es müssen also selbst Außenöffnungen von nur wenigen Zentimetern Durchmesser unbedingt vermieden oder mit festem Gitter (Streckmetall) verschlossen werden.    Bei der Haltung von Wachteln werden im kommerziellen Bereich 20 - 30 Wachteln pro qm Stallfläche gesetzt. Wachtelzüchter sehen allerdings den Platzbedarf im Stall ähnlich wie bei Hühnern, also ebenfalls nur 5 oder 6 Wachteln auf einen qm.    Für die Taubenhaltung ist der Taubenschlag die Grundvoraussetzung. Für dessen Ausgestaltung gibt es keine verbindliche Norm, vielerorts werden auch heute noch Tauben auf Dachböden gehalten. Dem liegt die Regel zugrunde, daß für 1 kg Taubenmasse ein Raum von 1/4 - 1/2 kbm verfügbar sein soll. Ambitionierte Taubenzüchter orientieren sich eher an dem Standard, den das schweizerische Tierschutzgesetz nennt: Bei einer Mindesthöhe von 1,8m sind 0,5 qm pro Taubenpaar vorgesehen, zudem ist dort eine Freiflugvoliere mit einer Mindestlänge von 3m, einer Mindestbreite von 1m und einer Mindesthöhe von ebenfalls 1,8m vorgeschrieben.

Geflügelhaltung in Wohnvierteln 

Geflügelhaltung in landwirtschaftlichen Regionen ist in aller Regel völlig problemlos. In Gebieten, die als reine Wohn-viertel ausgewiesen sind, ist allerdings mit Einschränkungen zu rechnen. Private Kleintierhaltung, wozu Geflügelhaltung zählt, ist in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt, allerdings gilt dafür ein Bestand von 20 Hennen und einem Hahn als Obergrenze, 7 Hennen und ein Hahn sind in der Regel im-mer zulässig. Leider bleibt das Problem des Krähen: Aus der Vielzahl von Urteilen zu diesem Thema ergibt sich tat-sächlich, daß Hähnekrähen vor 8.00 Uhr und nach 19.00 Uhr untersagt werden kann, in manchen Fällen wurde sogar eine Mittagsruhe für Hähne bestimmt. Umsetzbar ist das am Ende nur mit schallgedämmten Ställen, was aber immerhin eine Möglichkeit darstellt. Es ergibt sich in diesem Zusam-menhang auch die Frage, ob denn ein Hahn wirklich nötig ist: Nein, man kann Hühner ohne Hahn halten, die Hühner legen auch ohne weiteres Eier. Neben der Einschränkung, daß eigene Zucht ohne Hahn naturgemäß nicht betrieben werden kann, entfällt dann aber auch die ordnende und sehr oft streitschlichtende Einflußnahme des Hahns. Immerhin: Das Aufstellen eines mobilen Stalls ist genehmigungsfrei.

Nach oben